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Ich bin Anna und werde Sie über aktuelle Fragen der Buchhaltung und Steuern auf dem Laufenden halten.

Dieser Abschnitt bietet Ihnen aktuelle Informationen zu neuen Steuer- und Buchhaltungsgesetzen. Unser Ziel ist es, Ihnen wichtige und verständliche Informationen bereitzustellen, damit Sie im sich ständig ändernden Gesetzesumfeld stets auf dem Laufenden bleiben.

Rechnungslegung in der Tschechischen Republik ab 2026

Was ändert sich und was bleibt gleich

Eine Änderung des Rechnungslegungsgesetzes (Gesetz Nr. 316/2025 Slg.) tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Es handelt sich nicht um eine Revolution, sondern um eine Modernisierung der Regeln und eine Anpassung der Grenzen.

🔹 Wichtigste Änderungen

1️⃣ Neue Beschränkungen für die Unternehmensgröße

Die Grenzen für die Einteilung in die Kategorien Kleinst-/Klein-/Mittel-/Großunternehmen werden immer höher.
Dadurch können mehr Unternehmen in einer niedrigeren Kategorie bleiben (und haben weniger Verpflichtungen).

Ein Unternehmen steigt in eine höhere Kategorie auf, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei Grenzwerte überschreitet.

Kategorie: Vermögensumschlag, Mitarbeiter

Mikro bis zu 11 Millionen CZK bis zu 22 Millionen CZK bis 10

Klein bis zu 120 Millionen CZK bis zu 240 Millionen CZK bis zu 50

Mittel bis zu 600 Millionen CZK bis zu 1,2 Milliarden CZK bis zu 250

Groß überschreitet 2 Grenzwerte der mittleren Kategorie

2️⃣ Audit

Ab 2026 wird die Wirtschaftsprüfung nur noch für mittlere und große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichtend sein.

3️⃣ Steuerliche Abschreibung – eine grundlegende Änderung

  • Der Abschreibungsbetrag erhöht sich von 80.000 CZK auf 100.000 CZK.

  • Abschreibungsgruppen werden gelöscht.

  • Es wird ausschließlich die lineare monatliche Abschreibung eingeführt.

Neue Abschreibungszeiträume:

  • 5 Jahre (60 Monate) – die meisten Vermögenswerte

  • 15 Jahre (180 Monate) – Firmenwert

  • 30 Jahre (360 Monate) – ausgewählte Immobilien und sonstige Vermögenswerte

Die Abschreibung wird nun monatlich, nicht mehr jährlich berechnet.

4️⃣ Neuer Begriff „Steuerwert“

Es wird ein einheitlicher Begriff „Steuerwert“ eingeführt, der die derzeitige Terminologie im Einkommensteuergesetz vereinheitlicht.

5️⃣ Immobilienbewertung

Durch die verstärkte Nutzung von Buchhaltungsdaten wird ein höherer Marktwert erzielt und die Verwaltung vereinfacht.

✅ Was sich nicht ändert

  • Der Kontenplan bleibt unverändert.

  • Konten müssen nicht neu codiert werden

  • Es besteht keine Notwendigkeit, die Buchhaltungssoftware zu wechseln.

Für wen sind die Änderungen am wichtigsten?

Kleinst- und Kleinunternehmen
✔ einfacherer Modus
✔ oft ohne obligatorische Prüfung

Mittelgroße und große Unternehmen
✔ obligatorische Prüfung
✔ Stärkerer Fokus auf Transparenz
✔ Möglichkeit der Verwendung internationaler Standards

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